top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen „Memories Foto & Film“ und dem Kunden/Auftraggeber. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Memories Foto & Film durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor. Es gilt die bei Vertrag abgeschlossene Fassung.

Definition.

Fotografien und Videos im Sinne dieser AGB sind alle vom Memories Foto & Film hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Videos, Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf USB oder sonstigen Speichermedien, Diashows, Fotobücher, usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen/Videografen gelieferten Bild- & Videomaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

Gültigkeit / Terminreservierung

Das Angebot ist 14 Tage nach Erhalt gültig. Der Termin wird erst mit der Terminreservierungsgebühr (TRG) blockiert.  (siehe „Zahlung“) Bis zum Eingang der TRG darf die Fotografin anderen Kunden den anvisierten Termin weiterhin anbieten.

Ein Vertrag kommt mit Auftragsbestätigung (gültig in Textform (Hochzeiten), Mail, WhatsApp oder privater Nachricht in sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram)) von der Fotografin; oder mit Beginn der Vertragsausführung durch die Fotografin zustande. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn Memories Foto & Film sie in Textform bestätigt.

Memories Foto & Film behält sich das Recht vor, Kundenanträge im Einzelfall abzulehnen. Insbesondere, sofern die Bestellung von den von der Foto- & Videograf vorgegebenen Anforderungen abweichen oder der Kunde als kreditunwürdig bekannt ist.

Bearbeitung / Gestaltung

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos & Videos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Fotografin unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von der Fotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, wie Bearbeitung, Bildstil, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Änderungswünsche im Nachgang, die zuvor nicht Teil des Auftrages waren, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

Alle Bilder & Videos werden optimiert und mit der passenden Bearbeitung/Bildlook versehen. Eine Retusche ist nicht Teil einer Hochzeits-/Familien Reportage und muss gesondert vergütet werden. (Hautretusche, Verfremdung, Composing, Verflüssigen, etc.)

Lieferung /Lieferzeit

 

Bei Lieferstörungen, die nicht im Einwirkungsbereich von Memories Foto & Film liegen (insbesondere aufgrund höherer Gewalt) und nicht schuldhaft von ihr verursacht wurden, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern das Leistungshindernis nicht nur vorübergehender Natur ist, ohne dass eine Schadensersatzpflicht eintritt. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird im Falle eines Rücktritts erstattet.

Die Mindestanzahl der Fotografien und Videos wird durch die Bestätigung des Angebots bestimmt. Der Foto- & Videograf trifft die Auswahl der Bilder und Szenen eigenständig, falls nicht anders vereinbart.

Der Auftrag gilt 2 Wochen nach Auslieferung aller bestellten Fotografien und Videos als angenommen. Reklamationen werden danach nicht mehr berücksichtigt oder erstattet.

Die Auslieferung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang auf das Konto von Memories Foto & Film oder Übergabe in bar. Diese erfolgt dann nach Fertigstellung in der vorher durch den Auftrag erteilten Form (Dateien, Drucke, Online, usw.) Zusätzliche Fotoformate und Videoformate, die nicht Bestandteil der Buchung waren, sind gesondert zu vergüten. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist unter allen Umständen ausgeschlossen.

Memories Foto & Film sichert eine Auslieferung der Bilder und Videos innerhalb 4 Wochen zu – Bei Hochzeiten gilt eine Lieferfrist von 8 Wochen nach Erhalt der Gesamtsumme.

Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständige Lieferungen, es sei denn, eine Teillieferung ist ausnahmsweise für den Kunden unzumutbar. Hierdurch entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.

Zahlungen

Für die Herstellung der Fotos und Videos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale, zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält dMemories Foto & Film auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

Der Buchungspreis wird mit Rechnungsstellung sofort fällig und vom Kunden auf das Konto von Memories Foto & Film überwiesen. Alle Preise sind als Endkundenpreise zu verstehen.

Rechnungen werden per Email empfangen. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Zahlung Terminreservierungsgebühr (TRG)

Mit dem Einverständnis des Vertrages bei Hochzeiten wird eine TRG  von 30 % der Gesamtsumme fällig. Bei Bestätigungen eines anderen Shootings eine TRG von 50 % der Gesamtsumme. Diese wird bei der Endrechnung von der Gesamtsumme abgezogen. Diese beinhaltet alle administrativen Tätigkeiten, u.U. das Kennelernshooting und zählt nicht zur fotografischen Dienstleistung. Erst mit Eingang des Betrages beim Foto- & Videograf gelten die genannten Termine als gebucht. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, so ist der Foto- & Videograf nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.

Stornierung und Terminverschiebung

Ist der Auftraggeber aus wichtigen Gründen (Krankheit, höherer Gewalt) verhindert und kann den verabredeten Termin nicht wahrnehmen, gilt der Termin als verschoben und muss nachgeholt werden. Der Auftraggeber hat dies dem Foto- Videograf unverzüglich mitzuteilen.

Eine reguläre Auftragsstornierung bedarf zwingend der Schriftform (Mail oder Postweg).

Bei regulärer Auftragsstornierung durch den Auftraggeber entstehen folgende Kosten für den Auftraggeber:

– die Terminreservierungsgebühr verbleibt generell beim Foto- & Videograf als Aufwandsentschädigung für administrative Tätigkeiten und weitere Tätigkeiten und wird bei Vertragsabschluss fällig

– innerhalb 12 Wochen vor dem Termin:  50 % der Gesamtsumme

– innerhalb 4 Wochen vor dem Termin:  80 % der Gesamtsumme

Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Brautpaar) oder Todesfall (Familie), die zu einer Absage der Trauung/ Feierlichkeiten führen. Eine Überprüfung / Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Foto- & Videografen.

Bei wetterbedingten Absagen (starker Regen, Sturm) bei Shootings handelt es sich um keine Stornierung, sondern um eine Verschiebung. Bewölkter Himmel und leichter Regen rechtfertigt keine Verschiebung – Alternative Aufnahmeorte sind möglich.

Corona-Zusatz 2020 / Pandemieausbruch:

Eine Verschiebung der Hochzeit von 2020 auf 2021 ist kostenfrei möglich. Dies ist eine Ausnahme- und Kulanz-Regelung auf Grund der unvorhersehbaren Pandemie.

Eine Zweitverschiebung, bzw. eine Erstverschiebung im Jahr 2021 oder alle folgenden Jahre, die nicht staatlich veranlasst wird (durch Lockdown, Schließung der Locations etc.), bleibt kostenpflichtig und orientiert sich an den oben aufgestellten Stornobedingungen. Bei einer Einschränkung auf Grund eines Maskengebots, einer Abstandsregelungen und Ähnlichem besteht kein Recht auf eine kostenfreie Stornierung.

Eigentumsvorbehalt

 

Bis zur Erfüllung aller Forderungen behält sich der Foto- & Videograf das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

Urheberrecht/ Nutzung und Eigenwerbung

Memories Foto & Film steht das Urheberrecht an den Fotos nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes unwiderruflich zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.

Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern und oder Videos nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das bedeutet, dass der Auftraggeber die Bilder und oder Videos in SocialMedia nutzen darf, für Alben, Abzüge etc. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet den Urheber (FMemories Foto & Film) zu nennen bei der Nutzung, falls dies möglich ist. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet. Dies schließt die Weitergabe an weitere Dienstleister mit ein.

Memories Foto & Film ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beantragen, und die erstellten Fotos und oder Videos zur Fertigstellung der Produkte zu überlassen.

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.

Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Filter, Schwarz-Weiß Konvertierungen, Foto Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos und oder Videos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch Memories Foto & Film.

Die Kommerzielle Nutzung durch 3. (z. B. Location, Visagistin, oder andere Dienstleister, Onlineshops usw.) ist untersagt, ebenso wie die Herausgabe des Bildmaterials an genannte 3. Diese Dritte müssen sich mit Memories Foto & Film in Verbindung setzen, um das Nutzungsrecht zu erwerben.

Veröffentlichungsrecht

Memories Foto & Film darf die Fotos und Videos im Rahmen Ihrer Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Facebook, Instagram, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.), wenn der Auftraggeber hierzu ein mündliches oder schriftliches Einverständnis erklären.

Bei der Veröffentlichung der Bilder achtet der Foto- & Videograf stets auf einen hohen Anspruch der Darstellung der Personen. Kinder werden nur nach gesonderter Absprache veröffentlicht. Sollte der Auftraggeber nicht einverstanden sein, wird eine Pauschale von 15 % des Gesamtbetrags fällig, um die alleinigen Nutzungsrechte für Veröffentlichungen zu erwerben. In dem Fall darf dMemories Foto & Film lediglich Bilder und oder Videos erheben, speichern und für den Auftrag relevante Tätigkeiten ausüben (z.B. Abzüge bestellen).

Haftung / Gewährleistung

 

Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt.

Memories Foto & Film haftet jedoch nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet Sie keinen Ersatz. Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bild- & Videodaten haftet Memories Foto & Film nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber ist für die Sicherung der übergebenen Daten verantwortlich.

Memories Foto & Film haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten anderer. Über den Materialwert/Auftragswert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Foto- Videograf ausgeschlossen.

Für Farbbeständigkeit und Langlebigkeit werden keine über die Herstellergarantie hinaus erbrachten Garantien gegeben. Memories Foto & Film haftet nicht dafür.

Geringe, handelsübliche, farbliche Unterschiede im Ausdruck, sowie Abweichungen vom Bildschnitt können auftreten und stellen keinen Mangel dar. Reklamationen, Gutschriften, sowie Ersatzdrucke diesbezüglich sind ausgeschlossen, außer die Abweichung bewegt sich außerhalb des handelsüblichen Rahmens.

Bitte beachten Sie, dass der Bildschirm des Foto- & Videografen optimal farbkalibriert ist, was bei Ihrem Bildschirm nicht immer gegeben ist. Farbunterschiede an Ihrem Rechner weißen nicht auf ein schlechtes Farbmanagement im Foto und oder Video hin. Beachten Sie die evtl. beiliegenden Beispielbilder oder lassen Sie die Bilder bei einem Qualitativhochwerten Fotolabor entwickeln. DMemories Foto & Film haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nur für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.

Ist es der Foto- & Videograf aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder und oder Videos innerhalb der Frist zu liefern, verzichtet der Auftraggeber auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf den Foto- & Videograf. Memories Foto & Film bemüht sich in diesem Fall jedoch dringend, einen Ersatzfoto- & Videografen zu stellen oder einen Ersatztermin zu finden. (Siehe Abschnitt: Second-Shooter)

Die Organisation und Vergabe von Buchungen an dem Foto- & Videografen, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Foto- & Videograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Foto- und oder Videograf zu dem vereinbarten Shooting erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.

Memories Foto & Film verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Der Auftraggeber ist zu raten ausreichende Backups herzustellen, um die dauerhafte Archivierung der Bilder zu gewährleisten.

Datenschutz

Die von dem Kunden mitgeteilten Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, Kreditkartendaten) werden gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts unter Verschluss gehalten und verwendet. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträge verwendet, etwa zu Abrechnungszwecken und Glückwunschkarten.

Nebenpflichten

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Foto- & Videograf übergebenen Vorlagen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

AGB Zusatz für Hochzeiten und Reportagen

Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen und Videoschootings abgelichtet werden. Memories Foto & Film ist dennoch stets bemüht dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.

In geistlichen Stätten besitzt der Geistliche Hoheitsrecht. Sollte der Geistliche Verbote aussprechen, die das Fotografieren und Filmen hindert, haftet der Foto- & Videograf nicht für den Ausfall. In den Fällen versucht der Foto- & Videograf bestmöglich Fotografien und Filme anzufertigen. Ein Schadenersatz für die fehlenden Bilder und Videos kann nicht erhoben werden.

Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.

Bei Reportagen sind dem Foto- Videograf und Seinen Assistenten angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

Nach der Eheschließung erhält das Brautpaar min. 20 fertige Referenzbilder und die Endrechnung innerhalb 3 Tagen. Nach dem diese beglichen ist, starten die 8 Wochen Bearbeitungszeit. Siehe Konditionen im Vertrag.

Der Foto- Videograf obliegt es, die Fotos und oder Videos nach ihrem eigenen kreativen ermessen zu bearbeiten, die Bilder  oder Videos auszusortieren, und zu verändern (schwarz-weiß Aufnahmen ca. 10% der Gesamtaufnahmen werden nicht in Farbe geliefert!). Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder und oder Videos erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen.

Reisekosten

Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für Die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Doppelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten. Richtwert: Fahrtzeit 2 h und Auftragslage ab 8 h.

Übersteigt die An- und Abreise des Fotografen den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nicht dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: ab 50 km je gefahrenem km 0,50 EUR.

Second Shooter

Der zweite Foto- & Videograf ist ein kostenloser Service, der bei einer Reportagelänge ab 6 h geleistet wird. Das Brautpaar hat keinen rechtlichen Anspruch auf einen zweiten Foto- & Videografen, wenn es diesem durch höhere Gewalt nicht möglich ist, zu erscheinen. Memories Foto & Film ist jedoch bemüht immer einen Ersatz zu finden.

 

Sollte der Foto- & Videograf aus höherer Gewalt nicht möglich sein oder auch nur beschränkt möglich sein (durch Krankheitssymptome oder Ähnlichem) am Hochzeitstag zu erscheinen, ist der Second Shooter berechtigt als alleiniger Foto- Videograf tätig zu sein und das Brautpaar erhebt keine Schadensersatzansprüche gegenüber den Foto- Videografen. Somit ist eine Begleitung auch im Krankheitsfall gewährleistet. Der Second Shooter ist von dem Foto- & Videografen geschult und kann eine Begleitung gewährleisten.

Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich deutsches Recht, bei Lieferung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland. Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Foto- & Videografen als Gerichtsstand vereinbart.

Solle eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung, gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.

bottom of page